Unser Verein/Vorstand Abteilungen Stadtmeisterschaft Berichte Links
Startseite Unser Verein/Vorstand Vereinssatzung Geschäftsordnung

Unser Verein/Vorstand


Vorstand Abteilung/Übungsleiter Anmeldung Vereinssatzung

Wahlordnung Ehrenordnung Geschäftsordnung

Kontakt Impressum/Datenschutz Satzung Unfall/Schadensmeldebogen Anmeldung

Geschäftsordnung

Turnvereins 1894 Hessisch Lichtenau e. V.

1. Die Beschlußfähigkeit jeder ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des
Vorstandes regelt sich nach § 10 Ziffer 3 der Satzung.

2. Die Leitung der Sitzung liegt in den Händen des 1. Vorsitzenden oder eines
stellvertretenden Vorsitzenden.

3. Sitzungen sollen eine Tagesordnung haben. Sie ist vor Eintritt in die
Verhandlung von den Anwesenden mehrheitlich zu genehmigen.

4. Beschlüsse haben Gültigkeit, wenn sie, sofern die Satzung nichts anderes
bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder gefaßt werden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die
Abstimmung geschieht durch Hochheben einer Hand.
Nur in besonderen Fällen, insbesondere bei Personenwahl, ist entsprechend
der Vereinssatzung zu verfahren.

5. Über jeden Tagesordnungspunkt soll eine Diskussion stattfinden. Jedes
Mitglied hat das Recht, zu einer Sache dreimal das Wort zu ergreifen.
Schweift der Redner ab, ist der Vorsitzende berechtigt, ihn zur Sache zu
mahnen, wird diese Mahnung wiederholt und nicht beachtet, steht dem
Vorsitzenden das Recht zu, dem Redner das Wort zu entziehen.
(Siehe Ziffer 10).

6. Mitglieder, die zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen wollen, müssen
sich zu Wort melden.
Die Wortverteilung geschieht in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Anträge
am Schluß der Rednerliste sind unstatthaft. Nachdem die eingezeichneten
Redner verlesen sind, wird jeweils einem Redner für und einem Redner gegen
den Antrag das Wort erteilt. Nach Abstimmung wird dem Beschluß gemäß
verfahren.

7. Berichtigungen erfolgen nach Schluß der Diskussion, also vor, persönlicher
Bemerkungen dagegen erst nach der Abstimmung.

8. Zur Geschäftsordnung, das heißt, zu Bemerkungen, welche auf den Gang
der Verhandlung und die Leitung Bezug haben, erhält jedes Mitglied sofort
nach dem soeben Sprechenden das Wort.

9. Liegen mehrere Anträge vor, so wird über den weitestgehenden zuerst
abgestimmt. Unteranträge, die diesen Antrag ergänzen, kommen vor diesem
zur Abstimmung. In zweifelhaften Fällen entscheidet stets die Versammlung.

10. Die vorstehenden Ziffern 5 - 9 gelten entsprechend des § 9 Ziffer 7 der
Satzung für die Abwicklung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

11. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem 05. März 2004 in Kraft.